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Um die Vorhersehbarkeit dieser Verordnung zu fördern, sollte die Kommission Leitlinien in Bezug auf Folgendes veröffentlichen und regelmäßig aktualisieren: die Kriterien für die Feststellung des Vorliegens einer durch eine drittstaatliche Subvention verursachten Verzerrung auf dem Binnenmarkt, die Anwendung der Abwägungsprüfung, die Anwendung ihrer Befugnis, die vorherige Anmeldung aller Zusammenschlüsse bzw. Meldung aller drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen an einen Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens zu verlangen, und die Beurteilung einer Verzerrung in einem öffentlichen Vergabeverfahren. Bei der Herausgabe dieser Leitlinien sollte die Kommission angemessene Konsultationen mit den Interessenträgern und Mitgliedstaaten durchführen. Um die Durchführung dieser Verordnung in der Anfangsphase ihrer Anwendung zu erleichtern, sollte sich die Kommission bemühen, vor der Veröffentlichung der Leitlinien Erläuterungen zur Anwendung dieser Bestimmungen zu veröffentlichen.
Ist ein Mitgliedstaat der Auffassung, dass eine drittstaatliche Subvention vorliegt und den Binnenmarkt verzerren könnte, so übermittelt er diese Informationen…
Deuten die in Artikel 9 genannten Informationen nach Auffassung der Kommission darauf hin, dass eine den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subvention…
Die Kommission sollte befugt sein, jegliche Informationen über drittstaatliche Subventionen von Amts wegen zu prüfen. Die Mitgliedstaaten sowie jede natürliche…
Die Notwendigkeit, den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen anzugehen, ist im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe angesichts von deren…
Aufgrund des bei zahlreichen drittstaatlichen Subventionen bestehenden Mangels an Transparenz und der Komplexität der wirtschaftlichen Gegebenheiten kann es…
Die Kommission sollte die Möglichkeit haben, ein vereinfachtes Verfahren einzuführen, nach dem sie bestimmte Zusammenschlüsse oder öffentliche Vergabeverfahren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.