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Es ist verboten, in Anhang II aufgeführte Güter und Technologien mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen
an natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen in den spezifizierten Gebieten oder
zur Verwendung in den spezifizierten Gebieten.
Anhang II umfasst bestimmte Güter und Technologien, die für die Verwendung in den folgenden Schlüsselbereichen geeignet sind:
Verkehr;
Telekommunikation;
Energie;
Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen.
Folgendes ist verboten:
unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe oder Vermittlungsdienste im Zusammenhang mit den in Anhang II aufgeführten Gütern und Technologien oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Nutzung dieser Güter und Technologien für natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen in den spezifizierten Gebieten oder für den Gebrauch in den spezifizierten Gebieten zu erbringen;
unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit den in Anhang II aufgeführten Gütern und Technologien für natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen in den spezifizierten Gebieten oder für den Gebrauch in den spezifizierten Gebieten bereitzustellen.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter 2 zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnementden Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von in Anhang II aufgeführten Gütern oder Technologien,
die in Artikel 2 Absatz 1 genannte Vorbedingung;
die Bereitstellung von Finanzmitteln und Finanzhilfen sowie von technischer Hilfe im Zusammenhang mit
für in Anhang IV aufgeführte natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfe im…
den Verkauf oder Kauf von Gütern und Technologien oder von Finanzdienstleistungen oder technischen Dienstleistungen, auch dann wenn sie sich in Drittländern…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.