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VERORDNUNG (EU) 2022/384 DER KOMMISSION vom 4. März 2022 zur Änderung des Anhangs XIV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 hinsichtlich der Anpassung der Listen der Drittländer, Gebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte in die Union zulässig ist (Text von Bedeutung für den EWR)
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