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Nach einer umfassenden Überarbeitung der Rechtsvorschriften der Union über Tiergesundheit durch die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und über amtliche Kontrollen durch die Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde eine Reihe von Rechtsakten der Kommission mit Listen von Drittländern, aus denen eine Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs für den menschlichen Verzehr in die Union und deren Durchfuhr durch die Union zulässig ist und auf die in Anhang XIV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 verwiesen wird, aufgehoben und ersetzt, insbesondere durch Rechtsakte, die gemäß den Verordnungen (EU) 2016/429 und (EU) 2017/625 erlassen wurden.
Die Kommission erlässt gemäß Artikel 264 in Bezug auf die Tiergesundheitsanforderungen delegierte Rechtsakte hinsichtlich
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 264 in Bezug auf Ausnahmen von Absatz 2 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Möglichkeiten der…
Dementsprechend sollten die Listen der Drittländer, aus denen die Einfuhr tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte in die Union und deren Durchfuhr durch die…
Insbesondere wird in Anhang XIV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 auf die Listen der Drittländer verwiesen, aus denen die Einfuhr bestimmter tierischer…
Die Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission enthält Durchführungsmaßnahmen für die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 festgelegten Hygiene- und…
Die Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission enthält Durchführungsbestimmungen für die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 festgelegten Hygiene- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.