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Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 der Kommission wurde gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 erlassen und enthält die Listen von Drittländern, Gebieten oder Zonen bzw. Kompartimenten derselben für Aquakulturtiere, aus denen der Eingang von Sendungen bestimmter Arten und Kategorien von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Union zulässig ist. Darüber hinaus wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2021/405 der Kommission gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 erlassen; diese enthält die Listen von Drittländern oder Drittlandsgebieten, aus denen der Eingang von Sendungen bestimmter Tiere und Waren für den menschlichen Verzehr in die Union zulässig ist. Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte fallen jedoch nicht in den Anwendungsbereich dieser beiden Verordnungen.
Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten Listen der Drittländer und Gebiete erstellen, aus denen der Eingang spezifischer Arten und Kategorien…
Die Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission enthält Durchführungsmaßnahmen für die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 festgelegten Hygiene- und…
Dementsprechend sollten die Listen der Drittländer, aus denen die Einfuhr tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte in die Union und deren Durchfuhr durch die…
Die Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission enthält Durchführungsbestimmungen für die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 festgelegten Hygiene- und…
Insbesondere wird in Anhang XIV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 auf die Listen der Drittländer verwiesen, aus denen die Einfuhr bestimmter tierischer…
Nach einer umfassenden Überarbeitung der Rechtsvorschriften der Union über Tiergesundheit durch die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.