Erwägungsgrund 3 32022R0394
Am 9. März 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/395 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP und zur Verhängung weiterer restriktiver Maßnahmen hinsichtlich der Ausfuhr von Gütern und Technologien der Seeschifffahrt angenommen.