Erwägungsgrund 5 32022R0394
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/395 wird ferner die Ausnahme in Bezug auf Einlagen auf Staatsangehörige eines dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörigen Landes und auf Staatsangehörige der Schweiz ausgedehnt.
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/395 wird ferner die Ausnahme in Bezug auf Einlagen auf Staatsangehörige eines dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörigen Landes und auf Staatsangehörige der Schweiz ausgedehnt.