Erwägungsgrund 4 32022R0394
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/395 wird die Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, für die Beschränkungen für die Finanzierung durch Darlehen, übertragbare Wertpapiere und Geldmarktinstrumente gelten, auf den Seeverkehrssektor ausgeweitet. Obwohl allgemein davon ausgegangen wird, dass Darlehen und Kredite auf jede Art und Weise, einschließlich über Kryptowerte, gewährt werden können, empfiehlt es sich, den Begriff „übertragbare Wertpapiere“ in Bezug auf solche Vermögenswerte genauer zu definieren.