Erwägungsgrund 14 32022R0555
Um Blockaden zu vermeiden und die Abstimmungsverfahren für die Wahl der Mitglieder des Exekutivausschusses zu vereinfachen, sollte festgelegt werden, dass sie vom Verwaltungsrat mit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrats gewählt werden.