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Um die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 mit dem Gemeinsamen Konzept in Einklang zu bringen, ist es notwendig festzulegen, dass die Kommission alle fünf Jahre die Bewertung der Agentur in Auftrag geben sollte.
Bis zum 12. Dezember 2023 und danach alle fünf Jahre bewertet die Kommission im Einklang mit ihren Leitlinien und nach Rücksprache mit dem Verwaltungsrat die…
Bis zum 3. Juli 2029 und danach alle fünf Jahre bewertet die Kommission die Leistung der Agentur in Bezug auf ihre Ziele, ihren Auftrag, ihre Aufgaben und ihren…
Die Kommission gibt spätestens am 28. April 2027 und danach alle fünf Jahre eine Bewertung in Auftrag, um insbesondere Wirkung, Wirksamkeit und Effizienz der…
Darüber hinaus sind einige gezielte technische Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 erforderlich, damit die Agentur nach den Grundsätzen des Gemeinsamen…
Die Agentur legt der Kommission spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung einen Bericht mit einer Analyse der Effektivität der Methode und der…
Damit die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (im Folgenden „Agentur“) ihre Aufgaben angemessen wahrnehmen kann, muss der Rat alle fünf Jahre einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.