Erwägungsgrund 38 32025R2434
Für das ordnungsgemäße Funktionieren der Agentur ist es notwendig, bestimmte Grundsätze für die Leitung der Agentur im Hinblick auf die Einhaltung der Gemeinsamen Erklärung und des Gemeinsamen Konzepts umzusetzen, dessen Zweck darin besteht, die Tätigkeiten der Agenturen zu straffen und ihre Leistung zu steigern.