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Bis zum 3. Juli 2029 und danach alle fünf Jahre bewertet die Kommission die Leistung der Agentur in Bezug auf ihre Ziele, ihren Auftrag, ihre Aufgaben und ihren Standort nach den Leitlinien der Kommission. Im Rahmen dieser Evaluierungen wird insbesondere geprüft, ob der Auftrag der Agentur möglicherweise geändert werden muss und welche finanziellen Auswirkungen eine solche Änderung hätte. Bei ihrer ersten Evaluierung achtet die Kommission insbesondere auf die mit dieser Verordnung eingeführten Änderungen des Auftrags und der Aufgaben der Agentur.
Bei jeder zweiten Evaluierung bewertet die Kommission auch die von der Agentur erzielten Ergebnisse im Hinblick auf ihre Ziele, ihren Auftrag und ihre Aufgaben, einschließlich der Frage, ob die Weiterführung der Agentur im Hinblick auf diese Ziele, diesen Auftrag und diese Aufgaben gerechtfertigt ist.
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Verwaltungsrat über die Ergebnisse der Evaluierung gemäß diesem Artikel Bericht. Die Ergebnisse der Evaluierungen werden veröffentlicht.
Die Kommission gibt spätestens am 28. April 2027 und danach alle fünf Jahre eine Bewertung in Auftrag, um insbesondere Wirkung, Wirksamkeit und Effizienz der…
Bis zum 30. Juni 2024 und danach alle vier Jahre führt die Kommission gemäß ihren eigenen Leitlinien eine Bewertung der Leistung der Agentur im Hinblick auf…
Anlässlich jeder zweiten Bewertung bewertet die Kommission im Hinblick auf die Ziele, das Mandat und die Aufgaben der Agentur auch die von der Agentur erzielten…
Bis zum 12. Dezember 2023 und danach alle fünf Jahre bewertet die Kommission im Einklang mit ihren Leitlinien und nach Rücksprache mit dem Verwaltungsrat die…
Die Kommission prüft im Rahmen jeder zweiten Evaluierung gemäß Absatz 2, ob ein Fortbestehen der Agentur unter Berücksichtigung ihrer Ziele, ihres Mandats und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.