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Die verfügbaren Informationen zum Stand der Durchführung seitens der Mitgliedstaaten deuten darauf hin, dass ein hohes Risiko besteht, dass bestehende Mittelbindungen, die zur Deckung neu aufgetretener Bedürfnisse verwendet werden könnten, aufgehoben werden. Dieses Risiko besteht teilweise aus Gründen, die sich dem Einfluss der Mitgliedstaaten entziehen, beispielsweise Verzögerungen bei der Durchführung infolge der COVID-19-Pandemie im Zeitraum 2020-2021. Eine Verlängerung der Frist für die Ausführung der Mittel um ein Jahr würde es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die im Rahmen der Programme 2014-2020 gebundenen Mittel in vollem Umfang zu nutzen, um den aktuellen Herausforderungen zu begegnen, mit denen sie aufgrund des Krieges in der Ukraine konfrontiert sind.
Es ist erforderlich, den Durchführungszeitraum der Fonds für innere Angelegenheiten 2014-2020 um ein Jahr zu verlängern, um es den Mitgliedstaaten zu…
Nach jedem dieser Artikel kann ein Mitgliedstaat eine weitere Verlängerung der darin vorgesehenen Fristverlängerung beantragen, wenn er der Auffassung ist, dass…
Damit die Mitgliedstaaten nicht in Anspruch genommene Beträge im Rahmen der Fonds für innere Angelegenheiten 2014-2020 weiterhin nutzen können, ist es…
Angesichts der Herausforderungen, mit denen die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der COVID-19-Krise konfrontiert sind, und der Tatsache, dass die neuen…
Damit die Mitgliedstaaten die verfügbaren Mittel bei ihrer Reaktion auf den COVID‐19‐Ausbruch rasch einsetzen können und da wegen der fortgeschrittenen Phase…
Ist ein Mitgliedstaat der Auffassung, dass die Anwendung der Vorschriften, von denen diese Verordnung abweicht und die sich unter anderem auf die Erneuerung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.