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Es ist in Bezug auf die Verwendung der zweckgebundenen Mittel gemäß der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 mehr Flexibilität erforderlich, da es nach der genannten Verordnung derzeit nicht möglich ist, nicht verwendete Beträge aus dem Programmplanungszeitraum 2014-2020 für Maßnahmen zur Deckung des dringenden Bedarfs infolge der Invasion in die Ukraine zu nutzen.
Um alle verfügbaren Mittel zu erschließen und zu verhindern, dass Mittel nicht mehr in Anspruch genommen werden können, weil die Mittelbindungen der…
Mit der Verordnung (EU) 2018/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Verordnung (EU) Nr. 516/2014 dahin gehend geändert, dass Mittel, die für…
Während bei den im Rahmen von REACT-EU bereitgestellten zusätzlichen Mittel bereits eine gewisse Flexibilität bei den Durchführungsbestimmungen vorhanden ist,…
Wird die Verordnung (EU) Nr. 516/2014 vor Ende 2018 nicht geändert, so werden die entsprechenden Mittel nicht mehr für die Verwendung durch die Mitgliedstaaten…
Es ist erforderlich, den Durchführungszeitraum der Fonds für innere Angelegenheiten 2014-2020 um ein Jahr zu verlängern, um es den Mitgliedstaaten zu…
In der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 wird anerkannt, dass bei Eintreten neuer oder unvorhergesehener Umstände auf Initiative der Kommission oder des betreffenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.