Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Im Einklang mit den SDG sollte das Instrument einen Beitrag zu einer verstärkten ergebnisorientierten Überwachung und Berichterstattung leisten, die sich auf die Leistungen (Outputs), die direkten Wirkungen (Outcomes) und die längerfristigen Wirkungen (Impacts) in den Partnerländern, die Außenhilfe der Union erhalten, erstrecken sollten.
Erwägungsgrund 17 32021R0947Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen