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Regulatorische Verpflichtungen sollten sowohl auf der Endkunden- als auch der Vorleistungsebene auferlegt werden, um die Interessen der Roamingkunden zu wahren, denn die Erfahrung hat gezeigt, dass sich eine Senkung der Vorleistungsentgelte für Dienste für unionsweites Roaming nicht unbedingt in niedrigeren Endkundenpreisen niederschlägt, weil es dafür keine Anreize gibt. Andererseits besteht die Gefahr, dass Maßnahmen zur Senkung der Endkundenpreise ohne gleichzeitige Regelung der mit der Erbringung solcher Dienste verbundenen Vorleistungsentgelte das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts für Roamingdienste empfindlich stören könnten und nicht zu einem verstärkten Wettbewerb führen würden.
Bei den Vorschriften über Vorleistungsentgelte sollten Verpflichtungen auf Unionsebene aufrechterhalten werden, weil durch alle Maßnahmen, die Roaming zu…
Durch die maximalen Vorleistungsentgelte, die als Schutzniveau wirken sollten, sollte sichergestellt werden, dass die Betreiber ihre Kosten, einschließlich…
Die besondere Preisregulierung der Roamingvorleistungsdienste bewirkt eine unionsweite Obergrenze für ein zusammengesetztes Produkt, das auch weitere…
Die Roaminganbieter bieten regulierte Endkunden-Roamingdienste nicht unter weniger vorteilhaften Bedingungen als im Inland an, insbesondere was die in dem…
Hierzu sollten die anfallenden Kosten der Bereitstellung regulierter Endkunden-Roamingdienste anhand der tatsächlichen Roamingvorleistungsentgelte für den…
Es sollte ein gemeinsamer, harmonisierter Ansatz angewandt werden, um sicherzustellen, dass den Nutzern terrestrischer öffentlicher Mobilfunknetze bei Reisen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.