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Die besondere Preisregulierung der Roamingvorleistungsdienste bewirkt eine unionsweite Obergrenze für ein zusammengesetztes Produkt, das auch weitere Roamingvorleistungszugangsleistungen und Zusammenschaltungsleistungen auf der Vorleistungsebene enthalten kann, darunter vor allem auch solche, die einer nationalen oder möglicherweise grenzübergreifenden Regulierung unterliegen. Dabei wird davon ausgegangen, dass Unterschiede bei der Regulierung dieser Leistungen innerhalb der Union zurückgehen dürften, und zwar insbesondere wegen zusätzlicher Maßnahmen, die gemäß der Richtlinie (EU) 2018/1972 getroffen werden, um für eine größere Einheitlichkeit der Regulierungsansätze zu sorgen. In der Zwischenzeit sollten Streitigkeiten zwischen Betreibern besuchter Netze und anderen Betreibern über die Entgelte für jene regulierten Leistungen, die zur Bereitstellung von Roamingvorleistungsdiensten erforderlich sind, unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des GEREK in den Fällen, in denen es konsultiert wurde, entsprechend den für das Roaming geltenden besonderen Verpflichtungen sowie in Übereinstimmung mit der Richtlinie (EU) 2018/1972 geregelt werden.
über die Entwicklung der Preise und Muster bei der Nutzung von Inlands- und Roamingdiensten, die Entwicklung der Großkunden-Roamingentgelte für unausgeglichenen…
Diese Verordnung sollte ein Abweichen von den sonst gemäß der Richtlinie (EU) 2018/1972 geltenden Regeln, nämlich, dass die Preise der angebotenen Dienste…
Regulatorische Verpflichtungen sollten sowohl auf der Endkunden- als auch der Vorleistungsebene auferlegt werden, um die Interessen der Roamingkunden zu wahren,…
Für die Beurteilung der Wettbewerbsentwicklungen auf den Märkten für unionsweites Roaming und die regelmäßige Berichterstattung über Änderungen bei den…
Es sollte ein gemeinsamer, harmonisierter Ansatz angewandt werden, um sicherzustellen, dass den Nutzern terrestrischer öffentlicher Mobilfunknetze bei Reisen…
In dieser Verordnung wird ein gemeinsamer Ansatz festgelegt, der sicherstellen soll, dass den Nutzern öffentlicher Mobilfunknetze auf Reisen innerhalb der Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.