Erwägungsgrund 10 32022R0613
Da die öffentlichen Haushalte rasch entlastet werden müssen, damit die Mitgliedstaaten die Erholung der Wirtschaft weiterhin unterstützen und zusätzliche Zahlungen für operationelle Programme unverzüglich ermöglichen können, sollte diese Verordnung aus Gründen der Dringlichkeit am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —