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Für den Fall einer Uneinigkeit zwischen Mitgliedstaaten und der Kommission über die Bereitstellung traditioneller Eigenmittel sollte die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 ein Überprüfungsverfahren vorsehen, um die Transparenz zu verbessern und die Verteidigungsrechte der Mitgliedstaaten zu klären. Auf Antrag des betreffenden Mitgliedstaats sollten das Ergebnis des Überprüfungsverfahrens sowie der Stand anhängiger Verfahren mit der Kommission in einer jährlich zu organisierenden Sitzung erörtert werden. Diese Sitzung sollte auf angemessener Ebene mit hochrangigen Vertretern veranstaltet werden, damit die jeweiligen Standpunkte überdacht und Anstrengungen unternommen werden können, um die Einleitung etwaiger Vertragsverletzungsverfahren zu verhindern, was im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs erfolgen muss.
Zwar wurde durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 des Rates eine feste und stabile Grundlage für die Finanzierungsmechanismen der Union geschaffen,…
Ein Mitgliedstaat kann einmal jährlich eine Sitzung auf hoher Ebene mit der Kommission beantragen, um den Sachstand der Fälle, die Gegenstand des…
Die Kommission sollte die Funktionsweise des Überprüfungsverfahrens im Rahmen einer möglichen Überarbeitung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 oder bis…
Ein zuverlässiges und zügiges Überprüfungsverfahren sollte zur Klärung möglicher Streitigkeiten, die zwischen einem Mitgliedstaat und der Kommission im Hinblick…
Ein zuverlässiges und zügiges Überprüfungsverfahren sollte zur Klärung möglicher Streitigkeiten, die zwischen einem Mitgliedstaat und der Kommission im Hinblick…
In der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 ist nur eine Frist festgelegt, wonach die Kommission dem betreffenden Mitgliedstaat ihre Bemerkungen zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.