Erwägungsgrund 1 32022R0615
Zwar wurde durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 des Rates eine feste und stabile Grundlage für die Finanzierungsmechanismen der Union geschaffen, doch müssen die Bestimmungen über die Bereitstellung von Eigenmitteln verbessert werden, um die Vorhersehbarkeit für die Mitgliedstaaten zu erhöhen und die Verfahren zur Streitbeilegung zu klären.