Erwägungsgrund 6 32021R0768
Aus Gründen der Kohärenz und Klarheit sollten Vorschriften über die Befugnisse und Pflichten von Beamten und Bediensteten sowie abgeordneten nationalen Sachverständigen festgelegt werden, die an Kontrollen im Zusammenhang mit den Eigenmitteln der Union beteiligt sind. Insbesondere sollten die Regeln festgelegt werden, die von allen Beamten und Bediensteten der Union sowie von den abgeordneten nationalen Sachverständigen zur Wahrung des Berufsgeheimnisses und zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten sind. Es ist erforderlich, den Status der abgeordneten nationalen Sachverständigen festzulegen und zu regeln, dass der betroffene Mitgliedstaat die Möglichkeit hat, gegen die Anwesenheit eines Beamten eines anderen Mitgliedstaats bei einer Kontrolle Einwände zu erheben.