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Um im Falle einer Uneinigkeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission die Unterbrechung des Zeitraums zu ermöglichen, für den Zinsen anfallen, sollten Bestimmungen eingeführt werden, die der derzeitigen Praxis Rechnung tragen, bei dem Unionshaushalt geschuldeten Eigenmittelbeträgen eine Zahlung unter Vorbehalt vorzunehmen, welche die Möglichkeit eröffnet, im Einklang mit Artikel 268 und Artikel 340 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eine Klage wegen ungerechtfertigter Bereicherung gegen die Kommission zu erheben.
Im Falle einer Uneinigkeit zwischen einem Mitgliedstaat und der Kommission in Bezug auf Beträge an traditionellen Eigenmitteln, die dem Unionshaushalt…
Folgendes Kapitel wird eingefügt: „KAPITEL IIIa ZAHLUNG UNTER VORBEHALT UND ÜBERPRÜFUNGSVERFAHREN Zahlung unter Vorbehalt (1) Im Falle einer Uneinigkeit…
Um die finanziellen Interessen und den Unionshaushalt zu schützen, sollten auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Kommission angemessene Maßnahmen ergriffen und…
Damit der wirksame Schutz der finanziellen Interessen der Union gestärkt wird und zur Berücksichtigung der neuen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013…
Im Falle einer Uneinigkeit zwischen einem Mitgliedstaat und der Kommission in Bezug auf Beträge an traditionellen Eigenmitteln, die dem Unionshaushalt…
Nach Artikel 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) haben die Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.