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Der Antrag wurde von der Arbeitsgruppe der Regierungssachverständigen für Zusatzstoffe erörtert. Unter Berücksichtigung der vom Antragsteller vorgelegten Informationen und der von der Arbeitsgruppe eingegangenen Rückmeldungen war die Kommission der Auffassung, dass die vorgeschlagene Änderung der Spezifikationen für Tricalciumphosphat (E 341 (iii)) keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben dürfte.
Der Antrag wurde von der Arbeitsgruppe der Regierungssachverständigen für Zusatzstoffe erörtert. Unter Berücksichtigung der vom Antragsteller vorgelegten…
Da die Verwendung von Calciumcarbonat als Alternative zu Calciumhydroxid im Herstellungsverfahren von Tricalciumphosphat (E 341 (iii)) eine Aktualisierung der…
Am 28. September 2018 wurde ein Antrag auf Änderung der Spezifikationen für den Lebensmittelzusatzstoff Tricalciumphosphat (E 341 (iii)) gestellt. Der Antrag…
Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss hat am 7. Juni 1996 eine Stellungnahme zur Sicherheit von Tricalciumphosphat (E 341 (iii)) als…
Da die Zulassung der Verwendung von Tricalciumphosphat (E 341 (iii)) als Trennmittel in Nährstoffzubereitungen für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um ein Gutachten ersuchen, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.