Erwägungsgrund 4 32022R0709
Die Kommission entscheidet über die Zulassung der gesundheitsbezogenen Angabe unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Behörde.
Die Kommission entscheidet über die Zulassung der gesundheitsbezogenen Angabe unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Behörde.