Erwägungsgrund 6 32022R0709
Am 15. April 2019 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde, die zu dem Schluss gekommen war, dass auf Grundlage der vorgelegten Daten die wissenschaftlichen Belege nicht ausreichen, um einen Kausalzusammenhang zwischen dem Verzehr von Nutrimune (einer pasteurisierten Kuhmagermilch, fermentiert mit Lactobacillus paracasei CBA L74) und der Immunabwehr gegen Erreger im Magen-Darm-Trakt und in den oberen Atemwegen von Kleinkindern herzustellen. Da die Angabe somit den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 nicht entspricht, sollte von einer Zulassung abgesehen werden.