Erwägungsgrund 5 32022R0709
Nachdem H. J. Heinz Supply Chain Europe BV einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich Nutrimune und der Immunabwehr gegen Erreger im Magen-Darm-Trakt und in den oberen Atemwegen (Frage Nr. EFSA-Q-2018-00727) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Nutrimune unterstützt das Immunsystem zur Abwehr von Krankheitserregern in den oberen Atemwegen und im Magen-Darm-Trakt von Kleinkindern.“