Erwägungsgrund 6 32022R0719
Die Kommission, die Mitgliedstaaten und der Antragsteller erhielten die wissenschaftliche Stellungnahme zu dieser Angabe von der Behörde, in welcher der Schluss gezogen wurde, dass auf der Grundlage der vorgelegten Daten kein kausaler Zusammenhang zwischen der Einnahme von Bifidobacterium animalis subsp. lactis Bi-07 und einer positiven physiologischen Wirkung (d. h. der Verbesserung der Symptome einer unzureichenden Verdauung von Laktose) bei Personen mit unzureichender Verdauung von Laktose festgestellt wurde. Da die gesundheitsbezogene Angabe nicht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 für die Aufnahme in die Unionsliste zugelassener Angaben entspricht, sollte sie nicht zugelassen werden.