Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bezüglich Zitrusfrüchten, Kirschen, Pflaumen, Tomaten, Auberginen/Eierfrüchten, Zucchini, Kürbisgewächsen mit ungenießbarer Schale, Roggen, Weizen und Hopfen haben die Antragsteller Informationen übermittelt, die vorher bei der gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 durchgeführten Bewertung nicht verfügbar waren. Diese Informationen betreffen Analysemethoden, Rückstandsuntersuchungen, die Lagerstabilität und Hydrolysestudien.
Die Behörde zog ferner den Schluss, dass bezüglich der RHG für Zitrusfrüchte, Trauben, Heidelbeeren, Cranbeeren, Okras/Griechische Hörnchen, Kürbisgewächse mit…
Im Rahmen eines Verfahrens zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff Flonicamid für die Anwendung bei Zitrusfrüchten, Kirschen, Pflaumen,…
Für Flonicamid legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vor.…
Darüber hinaus hatte ein anderer Antragsteller im Rahmen eines anderen Antrags gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Informationen…
In Bezug auf Aclonifen legte der Antragsteller auch Informationen vor, die zuvor während der gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 durchgeführten…
Für Triflumizol legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.