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Des Weiteren sollten, da einige Angaben zu den Analysemethoden für Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs mit hohem Ölgehalt, getrocknete Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs, Tee, Kaffeebohnen, Kakaobohnen, Karuben, Hopfen, Kräutertees, „Gewürze“ und Erzeugnisse tierischen Ursprungs sowie Angaben zu den Rückstandsuntersuchungen bei Kiwis, Kürbisgewächsen mit ungenießbarer Schale, Brunnenkressen und Hopfen nicht vorlagen, die in der vorliegenden Verordnung für diese Erzeugnisse festgelegten RHG überprüft werden. Bei dieser Überprüfung sollten die bis zum 30. Juni 2028 vorliegenden Informationen berücksichtigt werden.
Die Behörde zog ferner den Schluss, dass bezüglich der RHG für Zitrusfrüchte, Trauben, Heidelbeeren, Cranbeeren, Okras/Griechische Hörnchen, Kürbisgewächse mit…
Die Behörde zog den Schluss, dass bezüglich der RHG für Orangen, Grapefruits, Äpfel, Birnen, Ananas, Kürbisgewächse mit ungenießbarer Schale und getrocknete…
Solche Änderungen sollten für Tee, Kakaobohnen, Hopfen, Kohlrabi und Erzeugnisse tierischen Ursprungs vorgenommen werden.
Für Phosphan und Phosphidsalze legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den…
Für Carbetamid legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor .…
Bezüglich Zitrusfrüchten, Kirschen, Pflaumen, Tomaten, Auberginen/Eierfrüchten, Zucchini, Kürbisgewächsen mit ungenießbarer Schale, Roggen, Weizen und Hopfen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.