Erwägungsgrund 3 32022R0850
Daher ist es wichtig, dass geeignete Kanäle entwickelt werden, um sicherzustellen, dass die Justizsysteme auf effiziente Weise digital zusammenarbeiten können. Aus diesem Grund muss auf Unionsebene ein informationstechnologisches System geschaffen werden, das einen schnellen, direkten, interoperablen, tragfähigen, zuverlässigen und sicheren grenzüberschreitenden elektronischen Austausch von fallbezogenen Daten ermöglicht, wobei stets das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten zu wahren ist. Ein solches System sollte dazu beitragen, den Zugang zur Justiz und die Transparenz zu verbessern, indem es Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen ermöglicht, Dokumente und Beweismittel in digitaler Form mit Justizbehörden oder anderen zuständigen Behörden auszutauschen, wenn dies im nationalen Recht oder im Unionsrecht vorgesehen ist. Dieses System sollte das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Union und das gegenseitige Vertrauen zwischen den Justizbehörden und anderen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten stärken.