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Die Amtszeit der Mitglieder des e-CODEX-Programmverwaltungsrats und ihrer Stellvertreter sollte verlängert werden können. Der Vertretung der einzelnen Mitgliedstaaten im e-CODEX-Programmverwaltungsrat sollte gebührend Rechnung getragen werden; diese soll wann immer möglich gefördert werden, damit sichergestellt ist, dass alle Mitgliedstaaten im Laufe der Zeit im e-CODEX-Programmverwaltungsrat vertreten sind.
Die Amtszeit der Mitglieder des e-CODEX-Programmverwaltungsrats und ihrer Stellvertreter beträgt vier Jahre und kann erneuert werden.
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten im Verwaltungsrat der Agentur vertreten sein, um dessen Arbeit wirksam beaufsichtigen zu können. Die Mitglieder…
Es empfiehlt sich, die Rolle der Mitgliedstaaten und die aktive Mitwirkung aller Beteiligten im Verwaltungsrat der Behörde (im Folgenden „Verwaltungsrat“) zu…
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten im Verwaltungsrat der Agentur vertreten sein, um dessen Funktionsweise wirksam kontrollieren zu können. Der…
Um die ordnungsgemäße Funktionsweise der EBA und eine angemessene Vertretung aller Mitgliedstaaten zu gewährleisten, sollten die Abstimmungsmodalitäten, die…
Auch sollte klargestellt werden, dass die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrats und ihrer Stellvertreter zwar nicht unmittelbar nacheinander verlängert…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.