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Es sollten ausreichende Ressourcen für eu-LISA bereitgestellt werden, um sicherzustellen, dass sie ihre neuen Aufgaben nach dieser Verordnung in angemessener Weise wahrnehmen kann. Die für den Betrieb des e-CODEX-Systems im Einklang mit dieser Verordnung zugewiesenen Ressourcen sollten nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Zu diesem Zweck stellt eu-LISA die ihr für das e-CODEX-System zur Verfügung gestellten Ressourcen in vollem Umfang für den Betrieb des Systems im Rahmen dieser…
eu-LISA sollte mit geeigneten Finanzressourcen und Personal ausgestattet werden, damit sie die Aufgaben gemäß dieser Verordnung erfüllen kann.
Die spezifischen Zuständigkeiten von eu-LISA in Bezug auf die Verwaltung des e-CODEX-Systems sollten festgelegt werden.
Internationale Organisationen oder deren nachgeordnete Einrichtungen, die dem Völkerrecht unterliegen, oder andere einschlägige Stellen oder Einrichtungen, die…
Die ESA sollten ordnungsgemäß und angemessen mit Ressourcen und Mitarbeitern ausgestattet werden, damit sie im Rahmen ihrer einschlägigen Zuständigkeiten nach…
Die e-CODEX-Ansprechpartner sollten berechtigt sein, nach dieser Verordnung technische Unterstützung anzufordern und zu erhalten, und sie sollten den Betrieb…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.