Erwägungsgrund 1 32022R0850
Die Sicherstellung des wirksamen Zugangs von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen zur Justiz und die Erleichterung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen — einschließlich Handelssachen — und Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten gehören zu den wichtigsten Zielen des im Dritten Teil Titel V des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankerten Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Union.