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Um das Europäische Parlament und den Rat in die Lage zu versetzen, den Erfolg der Übergabe des e-CODEX-Systems und das Funktionieren des e-CODEX-Systems im Allgemeinen zu bewerten, sollte die Kommission regelmäßig Gesamtbewertungen des e-CODEX-Systems vornehmen. Eine derartige Bewertung sollte zum ersten Mal drei Jahre nach Übernahme der Zuständigkeit für das e-CODEX-System durch eu-LISA und danach alle vier Jahre durchgeführt werden.
Drei Jahre nach der Übernahme der Zuständigkeit für das e-CODEX-System durch eu-LISA und danach alle vier Jahre erstellt die Kommission eine Gesamtbewertung des…
Die Kommission überwacht den Übergabe- und Übernahmeprozess, um sicherzustellen, dass die Einzelheiten der Übertragung des e-CODEX-Systems von der das…
Drei Jahre, nachdem der Betrieb des VIS aufgenommen wurde, und danach alle vier Jahre erstellt die Kommission eine Gesamtbewertung des VIS. Dabei misst sie die…
Damit die Kommission das e-CODEX-System regelmäßig evaluieren kann, sollte eu-LISA der Kommission alle zwei Jahre über die technische Entwicklung und die…
Damit eu-LISA sich angemessen auf die Übernahme des e-CODEX-Systems vorbereiten kann, sollte die das e-CODEX-System verwaltende Stelle bis zum 31. Dezember 2022…
Damit das Europäische Parlament und der Rat die Inbetriebnahme aller für die Anwendung der in Artikel 278 des Zollkodex genannten Bestimmungen erforderlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.