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Die Einrichtung der Pilotregelung sollte die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und im Protokoll Nr. 4 über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank festgelegten Aufgaben und Zuständigkeiten der EZB und der nationalen Zentralbanken im Europäischen System der Zentralbanken unberührt lassen, um das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern und effiziente und zuverlässige Verrechnungs- und Zahlungssysteme innerhalb der Union und im Verkehr mit Drittländern sicherzustellen.
Diese Richtlinie sollte mit den Aufgaben und Pflichten vereinbar sein, die dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) und den Zentralbanken der…
Gemäß Artikel 127 Absatz 2 vierter Gedankenstrich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) besteht eine der grundlegenden Aufgaben des…
Die Aufgaben der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) im Zusammenhang mit der Richtlinie 98/26/EG des Europäischen…
Damit die Ausnahmeregelung für das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), andere nationale Stellen mit ähnlichen Aufgaben sowie Stellen, die an der…
Gemäß Artikel 127 Absatz 2 vierter Gedankenstrich des Vertrags und Artikel 3.1 vierter Gedankenstrich der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und…
Die EZB sollte die ihr übertragenen Aufgaben mit dem Ziel wahrnehmen, gemäß dem einheitlichen Regelwerk für Finanzdienstleistungen in der Union die Sicherheit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.