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In enger Abstimmung mit allen Mitgliedstaaten und Interessenträgern hat die Kommission 14 transeuropäische Energieinfrastrukturprioritäten ermittelt, deren Umsetzung für die Verwirklichung der energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und ihrem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 unerlässlich ist. Diese Prioritäten umfassen verschiedene geografische Regionen oder thematische Gebiete in den Bereichen Stromübertragung und -speicherung, Offshore-Netze für erneuerbare Energie, Wasserstofffernleitung und -speicherung, Elektrolyseure, intelligente Gasnetze, intelligente Stromnetze sowie Speicherung und Transport von CO2.
In dieser Verordnung werden Leitlinien für die rechtzeitige Entwicklung und Interoperabilität der in Anhang I aufgeführten vorrangigen transeuropäischen…
Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Energieinfrastruktur-Forums 2020 muss sichergestellt werden, dass alle relevanten Sektoren wie Gas, Strom und Verkehr…
Innovative Infrastrukturtechnologien, die den Übergang zu emissionsarmen Energie- und Mobilitätssystemen ermöglichen und die Versorgungssicherheit bei…
Während die Ziele der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 weitgehend gültig bleiben, spiegelt der derzeitige Rahmen für die transeuropäischen Netze im Energiebereich…
Die Politik für das transeuropäische Energienetz ist ein zentrales Instrument für die Entwicklung des Energiebinnenmarktes und Voraussetzung für die Umsetzung…
Die Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates legt die Prioritäten der transeuropäischen Energieinfrastrukturnetze fest, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.