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Vorhaben von gemeinsamem Interesse sollten auf nationaler Ebene Vorrangstatus erhalten, um eine zügige administrative Bearbeitung sicherzustellen und sie in allen Gerichts- und Streitbeilegungsverfahren, die sie betreffen, mit hoher Dringlichkeit behandeln zu können. Sie sollten von den zuständigen Behörden als Vorhaben von öffentlichem Interesse betrachtet werden. Aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses sollten Vorhaben mit nachteiligen Umweltauswirkungen genehmigt werden, wenn alle in der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 92/43/EWG des Rates festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Hinsichtlich der in Artikel 6 Absatz 4 der Richtlinie 92/43/EWG, in Artikel 4 Absatz 7 der Richtlinie 2000/60/EG sowie in Artikel 4 Absätze 14 und 15 und…
das beteiligte Drittland bzw. die beteiligten Drittländer unterstützen den Vorrangstatus des Vorhabens gemäß Artikel 7 und verpflichten sich, einen ähnlichen…
Soweit angezeigt, sollten die Mitgliedstaaten Entscheidungen, die in den folgenden Fällen getroffen wurden, in umfassende Entscheidungen aufnehmen können:…
Vorhaben von gemeinsamem Interesse sollten so schnell wie möglich realisiert und sorgfältig überwacht und evaluiert werden, wobei die Anforderungen bezüglich…
Gegebenenfalls sollte Vorhaben, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, Vorrang eingeräumt werden. Zu einer vorrangigen Behandlung können kürzere…
Obwohl es etablierte Standards für die Beteiligung der Öffentlichkeit an ökologischen Entscheidungsfindungsverfahren gibt, die auch in vollem Umfang auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.