Erwägungsgrund 25 32024R1991
Die Kommission hat einen Rahmen und Leitlinien zur Bestimmung des guten Zustands der gemäß der Richtlinie 92/43/EWG geschützten Lebensraumtypen sowie zur Bestimmung einer ausreichenden Qualität und Quantität der Habitate von Arten, die in den Anwendungsbereich der genannten Richtlinie fallen, entwickelt. Die Wiederherstellungsziele für diese Lebensraumtypen und Habitate von Arten können auf der Grundlage dieses Rahmens und dieser Leitlinien festgelegt werden. Für die Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt und die Erholung aller Ökosysteme wird eine solche Wiederherstellung jedoch nicht ausreichen. Daher sollten zusätzliche Verpflichtungen auf der Grundlage spezifischer Indikatoren festgelegt werden, um die biologische Vielfalt der Ökosysteme im größeren Maßstab zu verbessern.