Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Feststellung eines schwerwiegenden Mangels erfordert eine gründliche Einzelfallprüfung auf der Grundlage klarer Kriterien in Bezug auf Art, Ausmaß und potenzielle Auswirkung der Probleme; diese Kriterien können für jeden Politikbereich anders ausfallen. Die Einstufung als schwerwiegender Mangel kann auf einzelnen für die wirksame Umsetzung des Schengen-Besitzstands wichtigen Faktoren oder einer Kombination unterschiedlicher Faktoren basieren. Ist anzunehmen, dass ein festgestellter Mangel eine Verletzung der Grundrechte darstellen könnte oder erhebliche negative Auswirkungen auf einen oder mehrere Mitgliedstaaten oder auf das Funktionieren des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen hat oder auf Dauer haben könnte, so ist dieser Mangel als schwerwiegender Mangel anzusehen. Werden in einem Evaluierungsbericht schwerwiegende Mängel bei der Durchführung von Kontrollen an den Außengrenzen festgestellt, so sind die Artikel 21 und 29 der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates anwendbar.
„schwerwiegender Mangel“ eine allgemeine Bewertung der Lage, die einem oder mehreren nicht-konformen Ergebnissen zugeschrieben wird, die die wirksame Anwendung…
Wird bei einem Besuch ein schwerwiegender Mangel festgestellt, der als ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit im Raum ohne…
Artikel 23 Absätze 1, 2 und 3 findet auf thematische Evaluierungen Anwendung. Wird bei einer thematischen Evaluierung ein schwerwiegender Mangel festgestellt,…
Darüber hinaus sollten für den Fall, dass bei einer Evaluierung ein schwerwiegender Mangel festgestellt wird, besondere Bestimmungen greifen, um…
Um festzustellen, ob ein wiederholter und schwerwiegender Mangel eine unannehmbare Bedrohung für die Sicherheit oder die Umwelt gemäß Artikel 7 Absatz 1…
Die Kommission sollte im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit erneute Besuche und Überprüfungsbesuche durchführen können. Erneute Besuche sollten durchgeführt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.