Erwägungsgrund 10 32021R0644VERORDNUNG (EU) 2021/644 DER KOMMISSION vom 15. April 2021 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Fluxapyroxad, Hymexazol, Metamitron, Penflufen und Spirotetramat in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Im Rahmen eines Verfahrens zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff Spirotetramat für die Anwendung bei anderem Kleinobst und Beeren wurde…
Erwägungsgrund 6 32022R0093VERORDNUNG (EU) 2022/93 DER KOMMISSION vom 20. Januar 2022 zur Änderung der Anhänge II, III und IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Acrinathrin, Fluvalinat, Folpet, Fosetyl, Isofetamid, ‚ Pepino Mosaic Virus, EU-Stamm, mildes Isolat Abp1‘, ‚ Pepino Mosaic Virus, CH2-Stamm, mildes Isolat Abp2‘, Spinetoram und Spirotetramat in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Bezüglich Spinetoram in Portulak bewertete die Behörde einen Antrag mit Blick auf die Festlegung eines RHG für Kopfsalate und gab eine mit Gründen versehene…
Erwägungsgrund 6 32023R1068VERORDNUNG (EU) 2023/1068 DER KOMMISSION vom 1. Juni 2023 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Cyantraniliprol in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
In Bezug auf Cyantraniliprol in Kopfsalat kam die Behörde zu dem Schluss, dass eine weitere Prüfung durch Risikomanager hinsichtlich der Auswahl der Datensätze…
Erwägungsgrund 5 32014R0061VERORDNUNG (EU) Nr. 61/2014 DER KOMMISSION vom 24. Januar 2014 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Cyromazin, Fenpropidin, Formetanat, Oxamyl und Tebuconazol in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde gab an, dass die bewertete Anwendung von Cyromazin bei Kraussalat Bedenken im Hinblick auf den Verbraucherschutz aufwerfen könnte. Der RHG für…
Erwägungsgrund 9 32016R0001VERORDNUNG (EU) 2016/1 DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2015 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Bifenazat, Boscalid, Cyazofamid, Cyromazin, Dazomet, Dithiocarbamaten, Fluazifop-P, Mepanipyrim, Metrafenon, Picloram, Propamocarb, Pyridaben, Pyriofenon, Sulfoxaflor, Tebuconazol, Tebufenpyrad und Thiram in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
In Bezug auf Dithiocarbamate zog die Behörde den Schluss, dass für die Anwendung bei Avocadofrüchten ein neuer RHG von 7 mg/kg festgelegt werden muss, um der…
Erwägungsgrund 5 32023R1536VERORDNUNG (EU) 2023/1536 DER KOMMISSION vom 25. Juli 2023 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Nikotin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
In Bezug auf Nikotin in Samengewürzen und Fruchtgewürzen wurden mit der Verordnung (EU) 2023/377 — in Erwartung der Vorlage und der Bewertung neuer Daten und…