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Die Rückverfolgbarkeit von Geldtransfers und Kryptowertetransfers kann bei der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie bei der Umsetzung von restriktiven Maßnahmen, insbesondere derjenigen, die aufgrund der Verordnungen (EG) Nr. 2580/2001, (EG) Nr. 881/2002 und (EU) Nr. 356/2010 verhängt wurden, äußerst wichtig und hilfreich sein. Um zu gewährleisten, dass die Angaben während der gesamten Zahlungs- oder Kryptowertetransferkette weitergeleitet werden, sollte ein System eingeführt werden, in dessen Rahmen Zahlungsdienstleister bei einem Geldtransfer zur Übermittlung von Angaben zum Zahler und zum Zahlungsempfänger bzw. Anbieter von Krypto-Dienstleistungen bei einem Kryptowertetransfer zur Übermittlung von Angaben zum Originator und zum Begünstigten verpflichtet sind.
In dieser Verordnung werden Vorschriften zu den Angaben zu Zahlern und Zahlungsempfängern und zu den Angaben zu Originatoren und Begünstigten festgelegt, die…
Damit die für die Bekämpfung der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung zuständigen Behörden in Drittländern die für diese Zwecke genutzten Gelder oder…
Bei Geldtransfers oder Kryptowertetransfers, bei denen die Überprüfung als ausgeführt gilt, sollten die Zahlungsdienstleister und Anbieter von…
Der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen des Begünstigten sollte wirksame Verfahren für Kryptowertetransfers einrichten, um feststellen zu können, ob die…
Damit bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung rasch gehandelt werden kann, sollten Zahlungsdienstleister und Anbieter von…
Sobald der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers, der zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister, der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.