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Zur Berücksichtigung der Besonderheiten nationaler Zahlungssysteme und sofern es jederzeit möglich ist, den Geldtransfer bis zum Zahler zurückzuverfolgen, sollten die Mitgliedstaaten bestimmte innerstaatliche Geldtransfers von geringem Wert, einschließlich elektronischer Girozahlungen, die für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden, vom Geltungsbereich der vorliegenden Verordnung ausnehmen können.
Ein Mitgliedstaat kann entscheiden, diese Verordnung nicht auf Inlandsgeldtransfers auf ein Zahlungskonto eines Zahlungsempfängers anzuwenden, auf das…
Geldtransfers, die den in Artikel 3 Buchstaben a bis m und o der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Diensten…
Diese Richtlinie sollte dem Ansatz der Richtlinie 2007/64/EG folgen, der sämtliche Arten elektronischer Zahlungsdienste umfasst. Daher wäre es nicht angemessen,…
Um Echtzeitüberweisungen leichter zugänglich zu machen und ihren Nutzen auf Zahlungsdienstnutzer auszuweiten, sollten Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der…
Diese Verordnung sollte keine Anwendung finden, wenn es sich um rein inländische Sachverhalte in einem Mitgliedstaat handelt, wenn sich der Vorgang in allen…
Eine Reihe von Ländern und Gebieten, die nicht dem Unionsgebiet angehören, sind mit einem Mitgliedstaat in einer Währungsunion verbunden oder Teil des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.