Erwägungsgrund 37 32023R1113
Der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen des Originators sollte zudem sicherstellen, dass bei Kryptowertetransfers folgende Informationen übermittelt werden: der Name des Begünstigten, die Distributed-Ledger-Adresse des Begünstigten, sofern ein Kryptowertetransfer in einem Netz registriert ist, das DLT oder eine vergleichbare Technologie nutzt, die Kontonummer des Kryptowertekontos des Begünstigten, sofern ein solches Konto vorhanden ist und für die Abwicklung der Transaktion verwendet wird, sowie die aktuelle LEI des Begünstigten oder, in Ermangelung dessen, eine verfügbare gleichwertige amtliche Kennung des Begünstigten, sofern das erforderliche Feld im entsprechenden Format der Nachricht vorhanden ist und der Originator sie seinem Anbieter von Krypto-Dienstleistungen zur Verfügung gestellt hat. Die Informationen sollten auf sichere Weise und vor dem Kryptowertetransfer, zeitgleich damit oder parallel dazu übermittelt werden.