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Betrifft ein öffentliches Angebot Utility-Token für Waren, die noch nicht vorhanden sind, oder für Dienstleistungen, die noch nicht in Anspruch genommen werden können, so sollte die Laufzeit des im Kryptowerte-Whitepaper beschriebenen öffentlichen Angebots zwölf Monate nicht überschreiten. Diese Begrenzung der Laufzeit des öffentlichen Angebots ist unabhängig vom Zeitpunkt, zu dem die Ware bzw. die Dienstleistung bereitgestellt wird bzw. in Anspruch genommen und vom Inhaber eines Utility-Token nach Ablauf des öffentlichen Angebots genutzt werden kann.
Betrifft das öffentliche Angebot eines anderen Kryptowerts als einen vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token einen Utility-Token für einen Dienst,…
Betrifft das öffentliche Angebot Utility-Token für einen Dienst, der Zugang zu Waren und Dienstleistungen bietet, die es noch nicht gibt bzw. die noch nicht…
beim öffentlichen Angebot eines Utility-Token dieser Utility-Token, insbesondere im Fall eines Ausfalls oder der Einstellung des Kryptowert-Projekts,…
Anbieter von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token, die für ihr öffentliches Angebot dieser Kryptowerte eine Frist…
Im Interesse einer verhältnismäßigen Vorgehensweise sollten die Anforderungen gemäß dieser Verordnung, ein Kryptowerte-Whitepaper zu erstellen und zu…
Im Interesse einer verhältnismäßigen Herangehensweise sollten keine Anforderungen dieser Verordnung auf öffentliche Angebote über andere Kryptowerte als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.