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Um Verbraucherschutz, Marktintegrität und Finanzstabilität zu gewährleisten, sollten Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen stets ehrlich, redlich und professionell und im besten Interesse ihrer Kunden handeln. Kryptowerte-Dienstleistungen sollten als „Finanzdienstleistungen“ im Sinne der Richtlinie 2002/65/EG gelten, sofern die darin genannten Kriterien erfüllt sind. Werden sie im Fernabsatz vertrieben, sollten die Verträge zwischen Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen und Verbrauchern auch der Richtlinie 2002/65/EG unterliegen, sofern in dieser Verordnung nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist. Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen sollten ihren Kunden vollständige, redliche, verständliche und nicht irreführende Informationen zur Verfügung stellen und sie auf die mit Kryptowerten verbundenen Risiken hinweisen. Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen sollten ihre Preispolitik offenlegen, ein Beschwerdeverfahren einrichten und über robuste Strategien für die Ermittlung, Vermeidung, Regelung und Offenlegung von Interessenkonflikten verfügen.
Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen müssen ihren Kunden Informationen zur Verfügung stellen, die redlich, eindeutig und nicht irreführend sind, auch…
Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen können selbst oder über einen Dritten Zahlungsdienste im Zusammenhang mit den von ihnen angebotenen…
Im Interesse des Verbraucherschutzes sollten Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die entweder auf Anfrage eines Kunden oder auf eigenes Betreiben…
Je nachdem, welche Dienstleistungen sie erbringen, und da mit jeder Art von Dienstleistung spezifische Risiken verbunden sind, sollten Anbieter von…
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die Kryptowerte für potenzielle Inhaber platzieren, sollten die betreffenden Personen vor Vertragsabschluss darüber…
Im Interesse des Verbraucherschutzes sollten die gemäß dieser Verordnung zugelassenen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen bestimmte Aufsichtsanforderungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.