Erwägungsgrund 68 32023R1114
Um das Risiko zu verringern, dass E-Geld-Token als Wertaufbewahrungsmittel verwendet werden, sollten Emittenten von E-Geld-Token und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen bei der Bereitstellung von Kryptowerte-Dienstleistungen im Zusammenhang mit E-Geld-Token den Inhabern der E-Geld-Token keine Zinsen gewähren; dies sollte Zinsen einschließen, die für die Zeitspanne gewährt werden, während der diese Inhaber die jeweiligen E-Geld-Token halten.