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Die zuständigen Behörden sollten im Rahmen regelmäßiger Kontrollen der Marktteilnehmer und Händler überprüfen, dass diese die in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen tatsächlich einhalten. Des Weiteren sollten die zuständigen Behörden Kontrollen auf der Grundlage relevanter Informationen vornehmen, die sich in ihrem Besitz befinden, einschließlich begründeter Bedenken Dritter. Die zuständigen Behörden sollten bei der Festlegung der durchzuführenden Kontrollen einen risikobasierten Ansatz verfolgen. Bezüglich relevanter Erzeugnisse aus Ländern mit hohem Risiko oder aus deren Landesteilen, bezüglich der jeweiligen Marktteilnehmer und Händler sowie bezüglich ihres Anteils an relevanten Rohstoffen und relevanten Erzeugnissen sollte ein doppelter Ansatz angewandt werden, der eine umfassende Abdeckung bietet. Die zuständigen Behörden sollten demnach verpflichtet sein, einen bestimmten Prozentsatz der Marktteilnehmer und Händler zu kontrollieren, wobei auch ein bestimmter Prozentsatz der relevanten Erzeugnisse zu erfassen ist. Bei relevanten Erzeugnissen aus Ländern mit geringem oder normalem Risiko oder aus deren Landesteilen sollten die zuständigen Behörden verpflichtet sein, zumindest einen bestimmten Prozentsatz der Marktteilnehmer und Händler zu kontrollieren. Der Umfang der Kontrollen sollte für relevante Erzeugnisse aus Ländern mit hohem Risiko oder aus deren Landesteilen höher sein, wohingegen er für Länder mit geringem oder normalem Risiko oder für deren Landesteile niedriger sein könnte. Bei der Überprüfung dieser Verordnung sollte die Kommission quantifizierte Ziele für die von den zuständigen Behörden durchzuführenden jährlichen Kontrollen bewerten und festlegen, die geeignet sind, die Durchsetzung dieser Verordnung und einen harmonisierten Ansatz in der gesamten Union sicherzustellen.
Die Kontrollen werden nach einem risikobasierten Ansatz durchgeführt, bei dem insbesondere die bisherige Einhaltung der Verpflichtungen durch die Unternehmen,…
Die zuständigen Behörden sind für die allgemeine Durchsetzung dieser Verordnung in Bezug auf relevante Erzeugnisse, die auf den Markt gelangen oder diesen…
Die Kontrollen werden nach einem risikobasierten Ansatz durchgeführt, bei dem insbesondere die bisherige Einhaltung der Verpflichtungen durch die Unternehmen,…
Die zuständigen Behörden sollten darüber wachen, dass die Marktteilnehmer die in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen tatsächlich einhalten. Zu diesem…
Das Risiko, dass nicht konforme Erzeugnisse in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden, hängt von den jeweiligen Rohstoffen und Erzeugnissen sowie von ihrem…
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, darunter die Umwelt-, Marktüberwachungs- und Zollbehörden, sollten Kontrollen nach einem risikobasierten Ansatz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.