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Bevor ein Drittland in die Liste der von dieser Maßnahme betroffenen Länder aufgenommen wird, sollte die Union die Regierung dieses Drittlandes auf der Grundlage der in der technischen Analyse der Kommission dargelegten vorläufigen Ergebnisse und der beabsichtigten Abhilfemaßnahmen der Union unterrichten und aktiv ihre Stellungnahme einholen. Der Rat wird über alle Vorgänge im Rahmen der Beziehungen und über das Ergebnis unterrichtet werden. Der Rat wird einen solchen Beschluss erst annehmen, wenn die abschließende Kontaktaufnahme mit diesem Drittland beendet ist.
Bevor ein Drittland in die Liste der von dieser Maßnahme betroffenen Länder aufgenommen wird, sollte die Union die Regierung dieses Drittlandes auf der…
Der Rat sollte auf der Grundlage dieses Vorschlags und unter Berücksichtigung einer gründlichen technischen Analyse der betreffenden Umgehungsproblematik durch…
Nach der Annahme solcher individuellen Maßnahmen, wird die Union erneut einen konstruktiven Dialog mit dem betreffenden Drittland aufnehmen, um dafür zu sorgen,…
Nach der Annahme solcher individuellen Maßnahmen, wird die Union erneut einen konstruktiven Dialog mit dem betreffenden Drittland aufnehmen, um dafür zu sorgen,…
Unbeschadet der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 unterrichtet die Kommission das Europäische Parlament und den Rat regelmäßig und rechtzeitig über relevante…
Die Kommission holt erforderlichenfalls Informationen über die Auswirkungen der Maßnahmen des Drittlandes ein. Die Kommission kann die Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.