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Der Rat sollte den Inhalt des Anhangs XXXIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 regelmäßig auf der Grundlage gründlicher technischer Informationen der Kommission überprüfen. Bei dieser Überprüfung müssen die Ziele der Maßnahme und das Ergebnis der fortgesetzten Beziehungen zu den betreffenden Drittländern, einschließlich Vorschläge der Drittländer zum Umgang mit den Umgehungen, berücksichtigt werden.
Im Hinblick auf die in Anhang III aufgeführten Stoffe wird die Kommission unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Daten aus allen verfügbaren…
Artikel 11a erhält folgende Fassung: Im Hinblick auf die in Anhang III aufgeführten Stoffe wird die Kommission unter Berücksichtigung aktueller…
Gemäß Nummer 22 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung sollte die Kommission eine Bewertung dieser Richtlinie…
Es ist wichtig, dass die Kommission die in Anhang I der Richtlinie 2008/98/EG aufgeführten Beseitigungsverfahren überarbeitet, um sicherzustellen, dass die…
Diese Verordnung wird unter Berücksichtigung unter anderem der Veränderungen der nationalen Gegebenheiten, der Art, in der alle Wirtschaftssektoren zur…
Die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung sollten regelmäßig überprüft werden, wobei die Informationen aus den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.