Erwägungsgrund 3 32023R1215
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/1218 wurden ferner weitere Ausnahmen vom Einfrieren der Vermögenswerte und vom Verbot, bestimmten gelisteten Organisationen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen, eingeführt, um den Abzug von Investitionen aus russischen Unternehmen und die Veräußerung bestimmter Arten von Wertpapieren, die von bestimmten gelisteten Organisationen gehalten werden, zu ermöglichen. Zudem wurde eine Ausnahme eingeführt, die die Einrichtung, Zertifizierung oder Bewertung einer Firewall ermöglicht, mit der die von einer gelisteten Person ausgeübte Kontrolle über die Vermögenswerte einer nicht gelisteten Unionsorganisation, die sich im Eigentum der gelisteten Person befindet oder von ihr kontrolliert wird, aufgehoben wird und sichergestellt wird, dass Letzterem keine Vorteile erwachsen, sodass die genannte Organisation ihre Geschäftstätigkeit fortsetzen kann. Im Hinblick auf die Gewährleistung der Sicherheit des Seeverkehrs wurde mit dem Beschluss (GASP) 2023/1218 außerdem eine Ausnahme vom Einfrieren von Vermögenswerten und vom Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen eingeführt, um unter bestimmten Umständen die Erbringung von Lotsendiensten zu ermöglichen.